Holzverwertung

Holzverwertung

Verbaute Hölzer wie Möbel, Dachkonstruktionen, Zaunlatten, Dielen, Parkett, Spanplatten oder Holz aus Abbrüchen zählen nicht zu pflanzlichen Abfällen.

Holzverwertung

Seit 1. Januar 2003 unterliegen sie Altholzverordnung (AltholzV), die die Verwertung und Beseitigung von Industrierestholz und Gebrauchtholz regelt. Als Abfall anfallendes Altholz wird in vier Kategorien eingeteilt, für die aufgrund unterschiedlicher Schadstoffbelastung unterschiedliche Verwertungswege vorgesehen sind. Altholz darf nur in dafür zugelassenen Anlagen energetisch oder stofflich verwertet werden. Die Entsorgung auf Deponien ist ebenso unzulässig wie die Nutzung als Brennstoff im Privathaushalt – beides Tatbestände einer Ordnungswidrigkeit! Ostermaier berät Sie zum Thema Altholz, nimmt Ihr Altholz ab und verwertet es fachgerecht.

Wir verfügen über:

  • 2 Kompostanlagen
  • 2 Zerkleinerer
  • mehrere Radlader
  • Umschlagbagger
  • 3 Trommelsiebanlagen
  • mehrere Staubbindeanlagen